ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir sind der Meinung, dass klare und transparente Vereinbarungen wichtig sind. Bitte lesen Sie daher diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da wir beide unsere Rechte und Pflichten darin finden.

Artikel 1 Definitionen und Begriffe

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • BONVIDA: BONVIDA HOMECARE SL, mit Sitz in Avinyonet de Puigventós (Girona-Spanien), eingetragen im Registro Mercantil Girona unter Blatt GI-53454, Teil 2891 folio 127 mit CIF-Nummer B55149819.
  • Mieter: Eine natürliche Person, die eine Unterkunft aus dem Angebot von BONVIDA in eigenem Namen mietet oder zu mieten wünscht.
  • Mitmieter: Natürliche Person, die eine Unterkunft zusammen mit dem Mieter mietet und bewohnt, der im Reservierungsvertrag genannt wird.
  • Eigentümer der Unterkunft: Der rechtmäßige Eigentümer oder sein Vertreter der über BONVIDA zur Vermietung angebotenen Unterkunft.
  • Manager: Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag des Eigentümers eines Beherbergungsbetriebs Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt.
  • Dritte Parteien: Jede andere natürliche oder juristische Person, die nicht BONVIDA, Mieter, Mitmieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter ist.
  • Reservierungsanfrage: Eine Anfrage an BONVIDA zur Reservierung einer Unterkunft.
  • Reservierungsvertrag: Eine von BONVIDA im Namen des Vermieters mit dem Mieter vereinbarte Reservierung.
  • Reservierungszeitraum: Der Tag des Mietbeginns bis zum Tag der Abreise in einer Unterkunft, wie in der Reservierungsvereinbarung angegeben.
  • Mietpreis: Der Mietpreis einer Unterkunft einschließlich Servicekosten, Reinigung, Bettwäsche und Reservierungskosten.
  • Miete: Der Gesamtbetrag, der für eine gemietete Unterkunft zu zahlen ist, einschließlich Reinigung, Wäsche, Reservierungskosten und eventuell gebuchter Zusatzleistungen. Der Mietpreis ist in der Reservierungsvereinbarung angegeben.

Artikel 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss und die Ausführung aller von BONVIDA im Namen des Vermieters und des Mieters abgeschlossenen Reservierungsverträge.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für juristische oder natürliche Personen, die in Ausübung eines Berufes handeln. Die von BONVIDA angebotenen Dienstleistungen werden nur für persönliche, nicht-kommerzielle Buchungen zur Verfügung gestellt.
  3. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie mit BONVIDA schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 3 Art des Abkommens

  1. Der Mieter, der über BONVIDA einen Reservierungsvertrag abschliesst, geht ein vertraglich bindendes Verhältnis mit dem Vermieter ein. Der Reservierungsvertrag ist zu jeder Zeit ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, von dem BONVIDA völlig unabhängig ist.
  2. Ab dem Zeitpunkt der Reservierungsanfrage durch den Mieter tritt BONVIDA lediglich als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter auf. BONVIDA teilt dem Vermieter die Einzelheiten der vom Mieter vorgenommenen Reservierung mit, und BONVIDA schickt dem Mieter im Namen des Vermieters eine schriftliche Bestätigung der Reservierungsvereinbarung per E-Mail.
  3. BONVIDA handelt nur als Vertreter des Unterkunftsbesitzers und haftet nicht für Mängel seitens des Unterkunftsbesitzers. BONVIDA haftet nur für direkte Schäden, die der Mieter infolge eines nachweisbaren Fehlers von BONVIDA bei der Vermittlung zwischen Vermieter und Mieter erleidet.

Artikel 4 Buchung einer Unterkunft

  1. Ein Reservierungsantrag kann mündlich oder schriftlich und/oder über die Website gestellt werden.
  2. Die Reservationsanfrage wird von BONVIDA mittels einer Reservationsvereinbarung per E-Mail bestätigt. Diese Reservierungsvereinbarung sollte vom Mieter als Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter betrachtet werden.
  3. Wenn der Mieter nach Ablauf von 3 Tagen nach der Reservierungsanfrage noch keine Reservierungsvereinbarung erhalten hat, muss er sich unverzüglich mit BONVIDA in Verbindung setzen.
  4. Der Buchungsvertrag enthält alle relevanten Angaben für den Aufenthalt in der Unterkunft sowie einen Hinweis auf alle vorhersehbaren Kosten.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, nach Erhalt der Reservationsvereinbarung diese unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen und BONVIDA im Falle von Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservationsvereinbarung zu informieren. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann sich der Mieter nicht auf die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Reservierungsvereinbarung berufen.
  6. Die Reservierungsvereinbarung wird nur mit natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 21 Jahren abgeschlossen.
  7. Buchungsanfragen von Gruppen von Jugendlichen werden von BONVIDA abgelehnt.
    BONVIDA kann eine Reservationsanfrage jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder zurückziehen.

Artikel 5 Verfügbarkeit und Optionen

  1. Auf der BONVIDA-Website wird die Verfügbarkeit einer Unterkunft im Kalender, der online mit der Unterkunft angezeigt wird, deutlich angegeben.
  2. BONVIDA kann, muss aber nicht, auf Wunsch des Mieters eine Option für eine bestimmte Zeit halten. Eine Option kann nur für eine Dauer von 2 Tagen ausgestellt werden. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Mieter die Optionsfrist nicht mehr in Anspruch nehmen.

Artikel 6 Höchstzahl der Personen

  1. Nur die von BONVIDA im Namen des Vermieters akzeptierte und in der Reservierungsvereinbarung festgelegte Höchstzahl von Personen darf die Unterkunft während des vereinbarten Reservierungszeitraums nutzen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, mit mehr als der bei der Buchung angegebenen Höchstzahl von Personen in der Unterkunft zu übernachten, in Zelten oder Wohnwagen auf dem Gelände der Unterkunft oder in unmittelbarer Nähe zu übernachten oder die Einrichtungen der Unterkunft zu nutzen.
  2. Die Überschreitung des in Absatz 1 genannten Verbots kann zur Einbehaltung der Kaution oder zum Auszug des Mieters und des/der Mitmieter(s) aus der Unterkunft führen, ohne dass BONVIDA und der Eigentümer der Unterkunft zu irgendeiner Entschädigung oder Rückerstattung verpflichtet sind.
  3. Der Mieter kann jederzeit bei BONVIDA beantragen, weitere Personen als Mitmieter in die Reservationsvereinbarung aufzunehmen. BONVIDA ist berechtigt, im Namen des Vermieters den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Alle (vorübergehenden) Gäste müssen bei BONVIDA gemeldet werden. BONVIDA und der Vermieter behalten sich das Recht vor, die Anfrage nach Mitbewohnern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn BONVIDA einen Antrag auf Mehrfachbelegung annimmt, kann der Mietpreis anteilig erhöht werden. Die Belegung der Unterkunft mit weniger Personen als ursprünglich bei der Buchung vereinbart, berechtigt den Mieter nicht zu einer Minderung und Rückerstattung der Miete.

Artikel 7 Anschrift der Unterkunft

  1. BONVIDA gibt im Voraus keine konkreten Adressdaten der Unterkünfte bekannt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre der Wohnungseigentümer.
  2. Die genauen Adressangaben sind in der Buchungsvereinbarung enthalten. Der Google-Maps-Eintrag auf der Website zeigt nur den ungefähren Standort an.

Artikel 8 Zahlungen

  1. Im Mietpreis sind alle Kosten für die Anmietung und die obligatorischen Leistungen der Unterkunft sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen enthalten. Diese Kosten sind in der Buchungsvereinbarung unter Mietpreis, Zuschlag für die Unterkunft und eventuell gebuchte Zusatzleistungen wie Feldbett und Strandtücher aufgeführt.
  2. Die Kaution ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird in der Reservierungsvereinbarung gesondert ausgewiesen.
  3. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsvereinbarung muss der Mieter ca. 35 % des Mietpreises zahlen. Spätestens 8 Wochen vor dem Einzug muss der Mieter erneut ca. 35 % der Miete zahlen. Bei der Ankunft in Spanien muss der Mieter am Anreisetag den Restbetrag des Gesamtmietpreises, einschließlich der Kaution und der anderen im Reservierungsvertrag genannten Kosten, bezahlen. Die Zahlungstermine, die genauen Beträge und die erforderlichen Bankdaten sind in der Buchungsvereinbarung aufgeführt.
  4. Bei Buchungsverträgen, die innerhalb von 8 Wochen vor dem Anreisedatum abgeschlossen werden, muss der Mieter innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Buchungsvertrags ca. 70 % des Mietpreises zahlen. Daran schließt sich das Zahlungsverfahren bei der Ankunft in Spanien an, wie in Absatz 2 beschrieben.
  5. Von den in Absatz 2 genannten Zahlungsmodalitäten kann nur schriftlich im Reservierungsvertrag abgewichen werden, wenn ein Reservierungsvertrag mehr als 12 Monate vor dem Anreisedatum oder auf persönlichen Wunsch des Mieters und nach Zustimmung von BONVIDA abgeschlossen wird.
  6. BONVIDA macht den Mieter darauf aufmerksam, dass bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen BONVIDA sich das Recht vorbehält, die Buchung zu stornieren und den Mieter für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. Der Mieter kann keine Verrechnung des Preises mit einer eventuellen Forderung des Mieters an BONVIDA verlangen.
  7. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung niemals aussetzen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Mieter in Verzug. Wenn der Mieter die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Verzugs leistet, wird der Verzug hiermit aufgehoben. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der Miete gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus dem Verzug ergeben, zu Lasten des Mieters.
  8. BONVIDA kann sowohl vor als auch nach Abschluss des Reservationsvertrages eine Sicherheit für die Zahlung verlangen, wobei die Ausführung des Reservationsvertrages bis zum Erhalt der Sicherheit ausgesetzt wird.

Artikel 9 Preise

  1. Die jeweils gültigen Preise, Rabatte und Angebote können zwischenzeitlich geändert werden und sind ausschliesslich auf der Website von BONVIDA aufgeführt. Offensichtliche Irrtümer und Tippfehler sind nicht verbindlich.
  2. Die Mietpreise enthalten die Mehrwertsteuer und sind inklusive Reinigung, Wäsche und Buchungsgebühren pro Unterkunft in Euro pro Woche auf der Website von BONVIDA aufgeführt. Die Mietpreise verstehen sich zuzüglich Stornierungs- und Reiseversicherungsgebühren sowie sonstiger Kosten.
  3. Zusätzliche Kosten wie z. B. optionale Zusatzleistungen, Haustiere und eventuelle Gebühren der örtlichen Behörden können je nach Unterkunft variieren und werden auf der Website und in der Buchungsvereinbarung separat aufgeführt. Diese Kosten sind vom Mietpreis getrennt.

Artikel 10 Sicherheitsleistung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution an BONVIDA zu zahlen, die dem Vermieter und den von BONVIDA angebotenen Dienstleistungen zugute kommt.
  2. Die Höhe der Kaution kann je nach Unterkunft variieren und ist in der Buchungsvereinbarung angegeben.
  3. Der Mieter muss die Kaution bei seiner Ankunft in Spanien hinterlegen und hat erst dann Zugang zur Unterkunft, wenn die Kaution hinterlegt ist. Die Kaution muss immer per Kreditkarte bezahlt werden. (Lastschrift oder Gutschrift)
  4. BONVIDA kann einen Teil oder die gesamte Kaution zu Gunsten des Vermieters einbehalten, wenn bestimmte Vorschriften oder diese allgemeinen Bedingungen nicht eingehalten werden, die Unterkunft beschädigt ist und Gegenstände in der Unterkunft fehlen. Der Mieter haftet für den gesamten Schaden und hat, wenn der Schaden die einbehaltene Kaution übersteigt, den Restbetrag zu erstatten.
  5. BONVIDA kann einen Teil oder die gesamte Kaution als Entschädigung für die ihr entstandenen und vom Mieter verursachten Kosten einbehalten.
  6. Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise zurückerstattet, sofern sie nach der Überprüfung der Unterkunft vorschriftsmäßig hinterlassen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, BONVIDA seine vollständige Adresse und die Nummer seines Reisepasses oder Personalausweises spätestens bei der Ankunft in Spanien bei der Schlüsselübergabe mitzuteilen. Werden diese Angaben nicht gemacht, verliert der Mieter das Recht auf Rückerstattung der Kaution, die dann BONVIDA zusteht. Alle zusätzlichen (Transaktions-)Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  7. Abzüge von der Kaution, wie sie in den folgenden Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden, stehen jederzeit dem Vermieter oder BONVIDA zu.

Artikel 11 Buchungsgebühren

  1. Pro Reservierung wird eine Reservierungsgebühr erhoben, die in der "All-in-Miete" enthalten ist und nicht extra berechnet und/oder angegeben wird.

Artikel 12 Leinen

  1. In allen Unterkünften, die über BONVIDA vermietet werden, ist Standardwäsche vorhanden. BONVIDA hat ein komplettes Wäschepaket geschnürt und sorgt dafür, dass die notwendigen Betten bei der Ankunft gemacht sind.
  2. Die Bettwäsche wird automatisch für jeden Mieter hinzugefügt, außer für Kleinkinder und/oder Babys, die ein Feldbett benutzen.
  3. Die Kosten für die Wäsche sind im Mietpreis enthalten und die Wäsche besteht aus:
    a. Bettwäsche, bestehend aus einem Unterlaken, einem Bettbezug und einem Kopfkissenbezug.
    b. Badetücher, bestehend aus einem großen und einem kleinen Badetuch, einem Gästehandtuch und einem Badvorleger, sowie eine Rolle Toilettenpapier. Ein Strandtuch ist nicht im Lieferumfang enthalten und kann separat gebucht werden.
    c.Küchenwäsche, bestehend aus zwei Geschirrtüchern und einem Küchenhandtuch.
  4. Der Mieter kann seine Wäsche selbst waschen; in der Beschreibung der Unterkunft ist angegeben, ob eine Waschmaschine zur Verfügung steht oder nicht. Mieter und Mitmieter sollten die Waschanleitung der gemieteten Wäsche beachten.

Artikel 13 Reinigung

  1. BONVIDA sorgt für eine saubere Unterkunft bei der Ankunft und räumt nach der Mietzeit auf.
  2. Der Mieter und die Mitmieter sind verpflichtet, die Unterkunft während des Aufenthalts stets sauber zu halten und am Tag der Abreise ordentlich und sauber zu hinterlassen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann dazu führen, dass die gesamte Kaution einbehalten wird.
  3. Die Kosten für die Reinigung sind im Mietpreis enthalten.

Artikel 14 Zusätzlich zu buchende Dienstleistungen

  1. Neben dem Standardservice bietet BONVIDA den Mietern die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen zu buchen. Diese Zusatzleistungen sind je nach Unterkunft unterschiedlich. Falls zutreffend, können sie bei der Buchung der Unterkunft hinzugefügt werden.
  2. Der Mieter kann je nach Verfügbarkeit auch nach Abschluss der Reservierungsvereinbarung zusätzliche Leistungen buchen. Eine solche Anfrage muss schriftlich per E-Mail an BONVIDA gerichtet werden, woraufhin BONVIDA mitteilt, ob die gewünschten Dienstleistungen noch erbracht werden können.
  3. BONVIDA berechnet für seine Dienstleistungen einen Stundensatz von Eur. 45,-ohne MwSt.

Artikel 15 Kinderbett und Hochstuhl

  1. Ein Campingbett und/oder ein Hochstuhl können auf Anfrage bestellt werden. Ein Kinderbett wird immer mit Bettwäsche geliefert und ist bei der Ankunft fertig gemacht.

Artikel 16 Haustiere

  1. Haustiere sind nur dann erlaubt, wenn dies auf der BONVIDA-Website in der Unterkunftsbeschreibung und/oder in den Details und Merkmalen ausdrücklich angegeben ist. Der Mieter kann bei der Reservierungsanfrage angeben, ob er ein oder mehrere Haustiere mitbringen möchte.
  2. BONVIDA erhebt zusätzliche Gebühren für Haustieraufenthalte, die auf der Website aufgeführt sind.
  3. Haustiere sind nicht auf Betten, Stühlen, Sofas oder in Schwimmbädern erlaubt. Bei Zuwiderhandlung oder sonstiger sichtbarer Verschmutzung (inkl. Exkremente) und Beschädigung kann BONVIDA die gesamte Kaution einbehalten. Der Mieter haftet für den gesamten Schaden und muss, wenn die Kosten des entstandenen Schadens die einbehaltene Kaution übersteigen, den Restbetrag erstatten.

Artikel 17 Gas, Wasser, Strom

  1. Die Kosten für Gas, Wasser und Strom, mit Ausnahme der Heizkosten, sind in der Miete enthalten.
  2. Falls in der Unterkunft eine Heizungsanlage vorhanden ist, ist es dem Mieter strengstens untersagt, die Heizungsanlage ohne vorherige Genehmigung von BONVIDA zu benutzen. Bei Erteilung der Heizungsbewilligung werden die Kosten und deren Bezahlung zwischen dem Mieter und BONVIDA vorgängig vereinbart.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, Wasser, Gas und Strom stets sorgfältig und sparsam zu verwenden. Dem Mieter ist es daher nicht gestattet, Außenbeleuchtung, Poolbeleuchtung usw. tagsüber eingeschaltet zu lassen.
  4. Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, kann der Mieter sie benutzen, muss sie aber beim Verlassen der Unterkunft ausschalten. Geschieht dies nicht, wird ein Teil der Kaution einbehalten.
  5. Wenn ein gasbetriebener Grill vorhanden ist, muss der Mieter in der Regel selbst für die erforderlichen Gasflaschen sorgen.
  6. Es ist verboten, Elektroautos und andere Fahrzeuge in der Unterkunft aufzuladen.
  7. Im Falle von höherer Gewalt aufgrund von Wasser-, Gas- oder Stromunterbrüchen haften BONVIDA und der Vermieter in keinem Fall für Schäden, die dem Mieter und den Mitmietern entstehen. Höhere Gewalt liegt auch vor, wenn die spanischen Behörden oder die Versorgungsunternehmen aus verschiedenen Gründen beschließen, die Versorgung vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken.
  8. Im Falle einer Panne im Sinne von Absatz 6 kann der Mieter BONVIDA oder den Verwalter auffordern, bei den zuständigen Behörden Erkundigungen einzuholen, um die voraussichtliche Dauer der Panne zu erfahren.

Artikel 18 WiFi/Internetanschluss

  1. Eine Unterkunft ist nur dann mit einem WiFi- oder Internetanschluss ausgestattet, wenn dies auf der BONVIDA-Website in der Beschreibung oder in der Ausstattung ausdrücklich erwähnt ist. Wenn ein WiFi- oder Internetanschluss vorhanden ist, sind die Kosten dafür im Mietpreis enthalten.
  2. BONVIDA und der Eigentümer der Unterkunft haften nicht für die Qualität oder den Ausfall der WiFi- oder Internetverbindung.

Artikel 19 Fernsehen

  1. Fernsehen ist in den Unterkünften nur verfügbar, wenn dies auf der BONVIDA-Website bei der Beschreibung und/oder Ausstattung ausdrücklich angegeben ist.
  2. Der Empfang von internationalen Sendern kann nicht garantiert werden. Das vorliegende Fernsehgerät kann über Streaming-Funktionen verfügen, die es ermöglichen, Sendungen über eigene Konten (Apps) über ein Telefon oder Tablet direkt auf dem Fernsehbildschirm anzusehen.

Artikel 20 Parken

  1. BONVIDA gibt auf seiner Website bei der Beschreibung und/oder den Einrichtungen an, welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das Parken erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr, dies gilt auch für das Parken auf Privatgrundstücken. BONVIDA und der Eigentümer der Unterkunft können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Parken entstehen.

Artikel 21 Instandhaltung und Nutzung von Schwimmbad, Garten und Unterkunft

  1. Mieter und Mitmieter sind zu jeder Zeit für die Nutzung des Schwimmbads verantwortlich und müssen auch sehr vorsichtig damit umgehen und alle Sicherheitsmaßnahmen selbst ergreifen, insbesondere wenn das Schwimmbad von (kleinen) Kindern genutzt wird.
  2. Es ist den Mietern und Mitmietern strengstens untersagt, Poolmaschinen zu bedienen oder den Pool selbst aufzufüllen, dies gilt auch für Sprinkleranlagen im Garten.
  3. Der Swimmingpool und der Garten der Unterkunft werden ein- bis zweimal pro Woche von fest angestelltem Personal gepflegt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, anwesend zu sein, aber er muss dem Personal Zugang gewähren, damit es die Wohnung betreten und warten kann. Es ist nicht möglich, einen Termin für die Pool- und Gartenpflege an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit zu vereinbaren.
  4. BONVIDA und der Vermieter sind berechtigt, während des Aufenthaltes des Mieters jederzeit andere Personen mit der Instandhaltung der Unterkunft zu beauftragen.

Artikel 22 Website

  1. Alle Einträge auf der BONVIDA-Website können jederzeit zwischenzeitlich geändert werden. BONVIDA übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen auf der Website und darin enthaltene Informationen, die unter der Verantwortung von Dritten erstellt wurden.

Artikel 23 Löschung

  1. Der Mieter kann BONVIDA schriftlich oder per E-Mail auffordern, den Reservierungsvertrag zu kündigen. Nach Erhalt der Annullierungsanfrage wird BONVIDA dem Mieter die Annullierung bestätigen. Danach ist die Annullierung endgültig und die Unterkunft wird zur Vermietung freigegeben.
  2. Die Annullierung der Reservierungsvereinbarung ist kostenpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, die Reservierungskosten nach der Stornierung des Reservierungsvertrags zu zahlen, sowie:
    a. Im Falle einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor Beginn des gebuchten Zeitraums ist eine erste Anzahlung von ca. 35% zu leisten.
    b. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des reservierten Zeitraums wird die volle vereinbarte Miete fällig.
  3. Die Stornierung durch den Mieter geht auch zu Lasten des/der Mitmieter(s).
  4. BONVIDA kann bei einer Änderung der Umstände die Reservationsvereinbarung aufheben und eine Alternative als Entschädigung anbieten. BONVIDA ist dazu nicht verpflichtet, wenn die Ursache für die Änderung der Verhältnisse beim Mieter oder bei den Mitmietern liegt.

Artikel 24 Substitution, Ersetzung, Änderung

  1. Ist der Mieter oder der/die Mitmieter verhindert, kann BONVIDA eine Ersatzperson zur Verfügung stellen, die den Mieter oder den/die Mitmieter in der Unterkunft vertritt. Eine Ersetzung ist nur möglich, wenn die Reservierungsvereinbarung nicht gekündigt wurde. Nach Genehmigung der Ersetzung durch BONVIDA, EUR. 195,- ohne MwSt. werden zusätzlich zur Hauptsumme berechnet.

Artikel 25 Beendigung der Reservierungsvereinbarung

  1. BONVIDA ist berechtigt, die Reservationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und aufzulösen, wenn:
    ein Mieter nach Inverzugsetzung eine schwerwiegende Verpflichtung aus dem Reservierungsvertrag und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt;
    b. Der Mieter verhält sich nach einer Aufforderung nicht wie ein guter Mieter, insbesondere verursacht er trotz Ermahnungen von BONVIDA, des Eigentümers und/oder des Verwalters der Unterkunft ernsthafte Belästigungen in seinem Wohnumfeld.
  2. Bei Einhaltung von Absatz 1 hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Mietpreises und BONVIDA ist berechtigt, die gesamte Kaution zugunsten des Vermieters und/oder von BONVIDA einzubehalten.

Artikel 26 Versicherung

  1. BONVIDA rät dem Mieter, eine Annullierungsversicherung bei einer inländischen Versicherungsgesellschaft abzuschliessen. Dies gilt auch für Last-Minute-Buchungen.
  2. Es ist nicht möglich, über BONVIDA eine Reise- oder Annullierungsversicherung abzuschliessen.
  3. Der Mieter muss für eine Haftpflichtversicherung und eine im Ausland gültige Reiseversicherung sorgen.

Artikel 27 Ankunft und Abreise

  1. BONVIDA verwendet einen festen An- und Abreisetag pro Unterkunft, nämlich Samstag oder Sonntag. Auf der BONVIDA-Website ist im Kalender der jeweiligen Unterkunft klar ersichtlich, welcher Tag dies ist.
  2. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Nächte, außer bei Unterkünften, für die auf der BONVIDA-Website ausdrücklich eine andere Dauer angegeben ist.
  3. BONVIDA verwendet feste Ankunftszeiten, nämlich zwischen 16.00 und 20.00 Uhr. Der Mieter sollte BONVIDA mindestens 2 Stunden vor der Ankunft über eine voraussichtliche Ankunftszeit informieren, die innerhalb der verwendeten Ankunftszeiten liegt, damit ein Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe in der gemieteten Unterkunft vereinbart werden kann. Die Schlüsselübergabe findet immer an der gemieteten Unterkunft statt, die Adressdaten sind im Reservierungsvertrag angegeben.
  4. Vor dem Einzug in die Unterkunft ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, BONVIDA spätestens bei der Schlüsselübergabe eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises vorzulegen; wird die Kaution nicht bezahlt, erfolgt keine Schlüsselübergabe, und bei Nichtvorlage der Daten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete und der Kaution.
  5. Der Mieter muss BONVIDA rechtzeitig telefonisch über jede Verspätung informieren. Wenn der Mieter BONVIDA nicht benachrichtigt, wird die Unterkunft nach 24 Stunden storniert und die Bestimmungen von Artikel 23 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung.
  6. BONVIDA erhebt zusätzliche Gebühren für Anreisen ausserhalb der geltenden Ankunftszeiten oder für Anreisen an anderen als den ursprünglichen Ankunftstagen. Diese Gebühren müssen bei der Ankunft direkt an BONVIDA bezahlt werden.
  7. BONVIDA hat feste Abfahrtszeiten, nämlich zwischen 08.00 und 10.00 Uhr. Der Mieter kann die Unterkunft nie nach der spätesten Abfahrtszeit von 10.00 Uhr verlassen; Abfahrten vor 8.00 Uhr sind immer in Absprache mit BONVIDA und in einigen Fällen möglich. Die Rückgabe der Schlüssel der Unterkunft erfolgt innerhalb der Abreisezeiten, sofern mit BONVIDA nicht anders vereinbart.
  8. BONVIDA ist berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten, wenn der Mieter die Unterkunft nicht innerhalb der geltenden Abreisezeiten verlässt, egal ob ohne Vorankündigung oder nicht. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch nicht rechtzeitiges Verlassen der Unterkunft entstehen.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, den gesamten Mietpreis zu jeder Zeit zu zahlen, unabhängig von Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise.
  10. Bei Verlust der Schlüssel tauscht BONVIDA die Schlösser der Unterkunft auf Kosten des Mieters aus. Diese Kosten werden von der Kaution abgezogen, unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz.

Artikel 28 Rechte und Pflichten des Mieters im Beherbergungsbetrieb

  1. Der Mieter und der/die Mitmieter müssen sich wie ein guter Mieter verhalten und die Unterkunft und alles, was dazu gehört, in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den mündlichen Gebrauchsanweisungen von BONVIDA, dem Eigentümer und Verwalter der Unterkunft, und, falls vorhanden, auch in Übereinstimmung mit einer eventuellen Hausordnung oder Hausordnung benutzen.
  2. Jegliche Art von Schäden muss vom Mieter sofort an BONVIDA oder den Verwalter gemeldet werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz gehen zu Lasten des Mieters und müssen BONVIDA oder dem Verwalter sofort nach Kenntnisnahme der Kosten erstattet werden. Wenn die Kostenaufstellung nach der Abreise des Mieters und nach der Überweisung der Kaution auf das Konto des Mieters bekannt wird und höher ist als die bereits erstatteten Kosten, muss der Mieter BONVIDA diese Kosten per Banküberweisung erstatten, sobald er die Kostenaufstellung erhält.
  3. Bei der Abreise hat der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das heißt: besenrein, kein schmutziges und sauberes Geschirr zurücklassen, den Müll in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen, die benutzten Laken vom Mieter aus den Betten ziehen und die in der Unterkunft vorhandenen Gegenstände an ihren ursprünglichen Platz zurückbringen (wie bei der Ankunft).
  4. BONVIDA oder der Manager führen eine Endkontrolle durch. Dies kann zum Zeitpunkt der Abreise oder danach geschehen. Wenn BONVIDA und/oder der Verwalter feststellen, dass die Unterkunft nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Punkten (oder den in der vorliegenden Hausordnung erwähnten Punkten) verlassen wurde, informiert BONVIDA den Mieter und ist berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der Mieter für den Restbetrag haftbar.
  5. Der Mieter muss die Unterkunft spätestens zu dem in der Reservierungsvereinbarung angegebenen Zeitpunkt räumen. Bei Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als in der Reservierungsvereinbarung angegeben, werden zusätzliche Kosten berechnet, ohne dass der Mieter Anspruch auf den Verbleib in der Unterkunft hat. BONVIDA haftet in keinem Fall für die Ursachen und Folgen einer Abreise nach der angegebenen Zeit.
  6. BONVIDA, der Eigentümer und der Verwalter der Unterkunft sind berechtigt, die Unterkunft jederzeit zu betreten, wenn sie dies für notwendig erachten.

Artikel 29 Haftung des Mieters

  1. Mieter und Mitmieter haften während des Aufenthalts in vollem Umfang für Schäden an der Unterkunft, ihrer Einrichtung, für die Folgen von Einbrüchen, für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum und für andere Schäden, die in irgendeiner Form mit dem Buchungsvertrag zusammenhängen.
  2. BONVIDA, der Eigentümer und der Verwalter der Unterkunft haften nicht für Schäden und Folgeschäden, die dem Mieter, den Mitmietern und Dritten in und um die Unterkunft und alles, was dazu gehört, einschließlich Schwimmbad und Garten, entstehen.
  3. BONVIDA ist berechtigt, den Mieter im Namen des Eigentümers für alle erlittenen und noch zu erleidenden Schäden haftbar zu machen; alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 30 Bautätigkeiten, Lärm und Umweltprobleme

  1. Es kann gelegentlich vorkommen, dass in unmittelbarer Nähe der Unterkunft unerwartet Bauarbeiten stattfinden, die eine (vorübergehende) Lärmbelästigung oder andere Arten von Belästigungen, einschließlich Umweltbelästigungen, verursachen. Das Gleiche gilt für alle anderen Arten von Lärmbelästigung durch Nachbarn, Kirchenglocken, Haustiere, landwirtschaftliche Maschinen usw. BONVIDA, der Vermieter und der Verwalter haften in keinem Fall für Schäden, die dem Mieter und/oder den Mitmietern durch Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung oder andere Belästigungen entstehen.

Artikel 31 Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt - sei es vorübergehend oder nicht - ist BONVIDA im Namen des Vermieters berechtigt, die Reservierung ganz oder teilweise zu stornieren oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadenersatz geltend machen kann. Im Falle von höherer Gewalt sind BONVIDA und der Vermieter nur verpflichtet, die vom Mieter bezahlten Kosten zu erstatten. Um die Qualität weiterhin zu gewährleisten, behält sich BONVIDA das Recht vor, die Unterkunft und/oder den Zeitraum durch eine andere, ähnliche Unterkunft und/oder einen anderen Zeitraum zu ersetzen.

Artikel 32 Bemerkungen und Beschwerden

  1. Jede Unterkunft wurde von BONVIDA sorgfältig ausgewählt und kontrolliert. BONVIDA garantiert die Richtigkeit der Beschreibung der Unterkunft, wobei eine Abweichung von 30% von der angegebenen Wohnfläche und den Entfernungen als akzeptabel angesehen wird. Die Beschreibung und die Eindrücke der Unterkunft und ihrer unmittelbaren Umgebung, einschliesslich der Annehmlichkeiten, der Ausstattung, der Einrichtungen und der Freizeitmöglichkeiten, können naturgemäss oder aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonaler Einflüsse leicht von der Beschreibung und den Fotos auf der BONVIDA-Website abweichen.
  2. Bei Ankunft am Zielort ist der Mieter verpflichtet, BONVIDA jeden Mangel oder jede Unvollkommenheit sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, telefonisch zu melden. BONVIDA wird sich bemühen, dieses Problem sofort oder so schnell wie möglich zu lösen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beanstandung und/oder jedes Problem, das nach der Ankunft oder während des Aufenthalts in der Unterkunft auftritt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an BONVIDA zu melden. BONVIDA wird immer versuchen, das Problem vor Ort so schnell wie möglich zu lösen.
  4. Der Mieter muss seine Beschwerde bei BONVIDA einreichen. BONVIDA muss die Beschwerde stets angemessen und zügig nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness bearbeiten. Der Mieter muss BONVIDA jederzeit die Möglichkeit geben, während des Aufenthaltes eine angemessene Lösung für die Beschwerde zu finden.
  5. Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Punkte begründen keinen Anspruch des Mieters oder Mitmieters auf Entschädigung und Erstattung.

Artikel 33 Zuständiges Gericht

  1. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter, BONVIDA, dem Mieter und dem/den Mitmieter(n) spanischem Recht und der Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjekts.

Artikel 34 Personenbezogene Daten und Schutz von personenbezogenen Daten

  1. Dies entspricht den Datenschutzbestimmungen, die auf der Website von BONVIDA eingesehen werden können.

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Letzte Aktualisierung, Oktober 2022

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  • Wie hoch ist die Stornierungsgebühr?

    Das hängt davon ab, wann Sie kündigen. Wenn Sie Ihre Buchung spätestens 8 Wochen vor Ihrem Aufenthalt stornieren, entspricht die Stornogebühr dem Betrag der ersten Anzahlung. Wenn Sie Ihre Buchung weniger als 8 Wochen vor Ihrem Aufenthalt stornieren, betragen die Stornierungskosten den vollen Mietbetrag. In manchen Fällen ist es möglich, die Buchung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben, in diesem Fall fallen nur Änderungskosten an. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

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